Die geliehenen Fahrzeuge sind in jedem Fall in Verantwortung des Pfandgebers und sind zum Ende der Mietdauer zurückzustellen. Der Pfand (Ausweis) wird erst nach Retournierung des Leihgegenstandes an den Radverleih und Begleichung der Mietkosten inkl. eventuell zu verrechnenden Schäden zurückerstattet. Der Pfand dient bis zum Ausgleich aller Forderungen als Sicherstellung der Identität und des Vorfalles.
Für Schäden oder Pannen am Mietgegenstand während der Mietdauer besteht kein Anspruch auf Zeitgutschrift.
Für Schäden, die vom Mieter während der Mietdauer an Personen oder Sachen mit unseren Fahrzeugen verursacht werden, haftet der Mieter, keinesfalls der Radverleih.
Unsere Fahrzeuge werden nur gegen einen Pfand (gültigen amtlichen Ausweis oder eine gleichwertige Identifikation) verliehen.
Der Pfandgeber haftet dem Radverleih für alle auf den Pfand geliehenen Fahrzeuge.
Der Pfandgeber haftet dem Radverleih für Schäden an den Fahrzeugen, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Die Kunden haften für alle aus dem Gebrauch der Fahrzeuge entstandenen Schäden Dritten gegenüber.
Die Einhaltung der Verkehrsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung obliegt der Verantwortung der Kunden. Bei Schäden aufgrund einer Nichteinhaltung durch die Kunden können keinesfalls an den Radverleih Forderungen gestellt werden.
Die Verwendung von Kindersitzen erfolgt freiwillig und kostenlos auf Wunsch der Kunden und auf ihr eigenes Risiko. Für alle daraus entstehenden Schäden an Personen oder Sachen haftet keinesfalls der Radverleih Hochschaubahn.
Durch die Entgegennahme des Fahrzeuges werden die Geschäftsbedingungen des Radverleih Hochschaubahn, 1020 Wien, Prater 113 von den Kunden akzeptiert.
Rikschas dürfen maximal von der angegebenen Anzahl Personen (siehe Preisliste) benützt werden. In den Rikscha-Kindersitzen dürfen maximal 2 Kinder bis je 20 kg sitzen. Die Fahrzeuge werden nur an Pfandgeber ab 14 Jahre vermietet.
Das Rikscha-Fahren ist nur auf ebenen, befestigten Wegen gestattet. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass ein rechtzeitiges Anhalten vor Personen oder Hindernissen möglich ist. Schleudern, Umkippen, wildes Fahren bzw. das Fahren mit mehr als den für das Fahrzeug vorgesehen Personen wird unabhängig vom Mietpreis und eventuell zu verrechnenden Schäden mit einem Aufpreis von bis zu EUR 25,- verrechnet.
Das gilt auch bei Anhängen von Personen an der Rikscha vorne, seitlich oder hinten.